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Nennungsverpflichtung gem. §5 TGM:
Juergen Koehler, Dipl. Designer, Karlsgartenstraße 14, 12049 Berlin
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Juergen Koehler

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AGB – allgem. Geschäftsbedingungen
AGB von Jürgen Köhler (im folgenden „Designer“ genannt)
16. Oktober 2025
1. GELTUNG
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Designer und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten au ch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch in Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die jeweils aktuellen für Design-Leistungen empfohlenen Tarife der SDSt/AGD als übliche Vergütung. Das Recht, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann der Designer das Doppelte der vereinbarten Vergütung bzw. wenn eine Vergütung nicht vereinbart ist, das Doppelte des jeweils aktuellen, für Design-Leistungen nach SDSt/AGD als übliche Vergütung anzusetzenden Betrages verlangen. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung ist bei Lieferung der Entwürfe nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3.2 Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist der Designer berechtigt Teilvergütungen zu verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
3.3 Sofern über die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Diese entspricht den jeweils aktuellen für Design-Leistungen empfohlenen Tarifen der SDSt/AGD. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, welche zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.4 Werden die Entwürfe/Reinzeichnungen in einem weiteren als dem vertraglich vorgesehenen Umfang vom Auftraggeber genutzt, ist der Auftraggeber auf Verlangen des Designers nach Rechnungsstellung verpflichtet, die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten und der für die weitere Nutzung üblichen Vergütung zu zahlen. Es gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die jeweils aktuellen für Design-Leistungen empfohlenen Tarife der SDSt/AGD als übliche Vergütung.
3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, minde sten s jedoch 8% p.a. fällig.
3.6 Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses behält der Designer den Anspruch auf die für die gesamte Leistung vereinbarte, anderenfalls die übliche Vergütung. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden, so fern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand entsprechend den jeweils aktuellen für Design-Leistungen empfohlenen Tarifen der SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. EIGENTUM RÜCKGABEPFLICHT
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Sämtliche Urheberrechte verbleiben, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, beim Designer.
5.2 Die Originale sind daher, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unbeschädigt zurückzugeben sowie sie der Auftraggeber nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. HERAUSGABE VON DATEN
6.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur, wenn dies vertraglich gesondert vereinbart ist. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9. HAFTUNG
9.1 Der Designer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautende Regelung trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig keit. Diese Haftungsbe schränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolge schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in die sen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm gegen den Subunternehmer zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtleistung an den Auftraggeber ab, unbeschadet seines Rechts, die Ansprüche auch weiterhin gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Subunternehmer durchzusetzen.
9.4 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen/Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, funktionsgemäße und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
9.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet der Designer nicht.
10. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer erhält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzug sschadens bleibt da von unberührt.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. KÜNSTLERSOZIALKASSE
Der Designer weist darauf hin und dem Auftraggeber ist bekannt, dass die für die künstlerische Tätigkeit des Designers vereinbarte Vergütung Bemessung sgrundlage für die Ermittlung der Abführung des Auftraggebers an die Künstlersozialkasse ist.
12. RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND
12.1 Gerichtsstand ist Berlin.
12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Gewollten weitestgehend entspricht.
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
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